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Alles, was Sie über die EU Mehrwertsteuer in Bezug auf die Warenlieferung in der EU wissen sollen.

Alles, was Sie über die EU Mehrwertsteuer  in Bezug auf die Warenlieferung in der EU wissen sollen.

Wir sind dessen bewusst, dass die Fragen bezüglich Steuerbuchhaltung nicht zu den einfachsten gehören. Deshalb überlassen wir diese unserer Buchhaltung :-) Besonders schwierig sind alle Fragen bezüglich Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend eine Liste mit Fragen und Antworten, die Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme und bei der Beantwortung der grundlegenden Frage helfen sollen:

Muss ich beim Einkauf im Großhandel die Mehrwertsteuer bezahlen?

Bekomme ich die MwSt. Rechnung für die bestellte Ware?

Wenn Sie Käufer sind, ist es für die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von Bedeutung, was für Status des Unternehmens der Verkäufer hat. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mehrwertsteuerzahler sind - wichtig ist hier, ob der Verkäufer der Mehrwertsteuerzahler ist.

Sie können das schnell und einfach prüfen, wenn Sie die USt-IdNr,. Ihres Verkäufers haben - diese Nummer finden Sie oft auf der Webseite seines Geschäftspartners, in Impressum, oder in der Korrespondenz (z.B. im Angebot oder auf der Proforma-Rechnung). Sie können auch den Händler nach seiner USt-IdNr. direkt fragen - er sollte diese Frage nicht ablehnen, da solche Informationen nicht zu den personenbezogenen Daten gehören.

Wenn Sie die USt-IdNr. des Verkäufers haben, sollen Sie diese Nummer dann auf dem VIES-Portal prüfen, ob sie gültig ist. Wie läuft das ab? Besuchen Sie bitte die Webseite http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de, wählen Sie das Mitgliedsstaat aus, tragen Sie  im Feld die MwSt-Nummer ein,  und dann klicken Sie auf den Button PRÜFEN.

  • Wenn der Verkäufer ein Mehrwertsteuerzahler gemäß VIES ist, muss er auf jeden Fall eine Mehrwertsteuerrechnung ausstellen.
  • WENN DER VERKÄUFER kein Mehrwertsteuerzahler gemäß VIES ist, muss der Kaufnachweis keine MwSt.-Rechnung sein.

Wenn die Ware von einem Unternehmer aus einem EU-Mitgliedsstaat  an einen anderen Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft wird, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Haben beide Geschäftsparteien gültige USt-IdNr., soll dann eine Nettorechnung mit Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgestellt werden.

Bin ich Mehrwertsteuer Zahler?

In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, wenn es um die gewerbliche Tätigkeit geht. Die Händler haben schon viele Formen der Handelstätigkeit zur Verfügung: Kleingewerbe, Gbr, GmbH etc. Es reicht nicht nur die passende Form der Tätigkeit zu wählen, die Händler sollen auch die Regeln für die Rechnungsstellung genau kennen und sorgfältig anwenden. 

Wenn Sie Ihre Ware auch an die Kunden aus anderen EU-Ländern verkaufen wollen, sollen Sie unbedingt die UST-IdNr haben.  

  • Haben Sie die gültige USt-IdNr., dann: 
    • berechnet Ihr Geschäftspartner aus einem anderen EU-Land, der auch die gültige USt-IdNr hat, den NETTO Rechnungsbetrag ohne MwSt. - es geht hier um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
    • berechnet Ihr Geschäftspartner aus Ihrem Land den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt.
    • wenn Ihr Geschäftspartner kein MwSt. Zahler ist, weist er keine Umsatzsteuer aus. 

Ohne USt.IdNr. können Sie die Ware natürlich in den EU-Ländern bestellen, aber zu den folgenden Bedingungen.

  • Haben Sie keine gültige USt-Id. Nummer, dann:
    • berechnet das Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt,
    • bei innerländischer Transaktion wird der Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. für Sie berechnet, 
    • wenn Ihr Geschäftspartner kein MwSt. Zahler ist, weist er auf der Rechnung  keine Umsatzsteuer aus.

Zusammenfassend: 

  • Haben wir mit der Lieferung an Unternehmer aus anderem EU-Mitgliedstaat zu tun, werden hier die gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der beiden Geschäftsparteien benötigt - solche Transaktionen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei im Herkunftsland und unterliegen im Bestimmungsland beim Empfänger der Lieferung der Erwerbsbesteuerung. 
  • Ist der Verkäufer kein MwSt-Zahler, darf er keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.
  • Wenn Sie Käufer sind, ist es für die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von Bedeutung, was für Status des Unternehmens der Verkäufer hat. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mehrwertsteuerzahler sind - wichtig ist hier, ob der Verkäufer der Mehrwertsteuerzahler ist.

Autor:
Merkandi - B2B Handelsplattform

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